Privatinsolvenz? Nicht mit diesen Tipps

Heutzutage ist es sehr einfach, in eine Überschuldung zu geraten. Auf der einen Seite verlocken geschickte Werbekampagnen über Internet, Social Media und Fernsehen dazu, die neuesten Produkte zu kaufen. Die augenscheinlich günstige Finanzierung können Kunden gleich mitbestellen. Auf der anderen Seite steigen die Lebenshaltungskosten insgesamt, während die Reallöhne sinken. Im Laufe der Zeit sammeln sich auf diese Weise zusätzlich zu Ausgaben wie Miete und Strom mehr Rückzahlungsverpflichtungen an, als zu bewältigen sind. Doch es gibt Möglichkeiten, diesem Teufelskreis zu entkommen und auch eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung durch den Anwalt zurückholen zu lassen. Dieser Artikel zeigt, wie es geht.

Die Bestandsaufnahme

Um einen Plan zur Abwehr der Privatinsolvenz aufstellen zu können, ist ein genauer Überblick über die Finanzen erforderlich. Wer merkt, dass das Guthaben auf dem Girokonto Monat für Monat schwindet, sollte dringend alle Einnahmen und Ausgaben auflisten. Das gilt auch für Personen, die regelmäßig ihren Dispositionskredit in Anspruch nehmen. Während die Einnahmen in der Regel schnell erfasst sind, macht die Zusammenstellung der Ausgaben etwas mehr Mühe. Dabei handelt es sich streng genommen um zwei Kategorien: Die Fixkosten, die jeden Monat gleich sind, und die variablen Kosten.

Zinszahlungen und Tilgungsraten gehören in die erste Kategorie. Schuldner scheuen sich oft, Post von ihren Gläubigern zu öffnen und wissen daher meist nicht, wie hoch die Restschuld und die monatlichen Raten sind. Die Angst vor den Mahnungen muss jedoch überwunden werden, um die grundlegende Bestandsaufnahme umsetzen zu können. Nach Auflistung aller ein- und ausgehenden Posten gilt es nun, sich für eine passende Strategie zu entscheiden.

Diese Auswege gibt es

Wer feststellt, dass er sich finanziell übernimmt, kann zwischen zwei Optionen wählen. Einerseits kommt eine Umschuldung, andererseits eine außergerichtliche Einigung in Frage. Welche der Möglichkeiten geeignet ist, hängt davon ab, ob die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist oder nicht. Wer bei der Auflistung der Ein- und Ausgaben feststellt, dass er bei besseren Darlehenskonditionen noch zahlen könnte, sollte sich um eine Umschuldung bemühen. Ein Anwalt kann die damit oft verbundene Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Sind die Finanzen hingegen so desolat, dass die Verbindlichkeiten zu marktüblichen Raten nicht mehr beglichen werden können, unternimmt einen außergerichtlichen Einigungsversuch. Dabei wird den Gläubigern ein Zahlungsvorschlag unterbreitet. Dieser basiert auf den Zahlungen, die der Schuldner realistisch anbieten kann. Oftmals beinhaltet er auch einen teilweisen Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderung. Wenn dieses Angebot abgelehnt wird, bleibt die Privatinsolvenz das letzte Mittel, um wieder schuldenfrei zu werden.